An dieser Stelle möchte ich
(Klaus Gödde,
Lerchenweg 1, 48499 Salzbergen) den "Antrag der Fraktionen ..." (s.u.),
der in der Ratssitzung der Gemeinde Salzbergen vom 02.09.1999
einstimmig (also mit den Stimmen der CDU und der SPD) beschlossen worden ist, veröffentlichen.
Der Veröffentlichung hier, wurde auf meiner Nachfrage, vom Gemeinderat ausdrücklich
zugestimmt.
(Siehe auch die Seiten der Bürgerinitiative gegen die MVA.)
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Antrag der Fraktionen im Gemeinderat Salzbergen zur Stellungnahme der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange zum "Antrag der Schmierstoffraffinerie Salzbergen (SRS) auf Erlaß eines Vorbescheides zur Genehmigung einer wesentlichen Änderung des bestehenden Kraftwerks durch Ersatz der vorhandenen Kessel 4 und 5 durch einen Kessel Nr. 8. Der Antrag bezieht sich auf die Lage, Beschaffenheit und den Betrieb der künftigen Anlage." Zu den in der Zeit vom 09.07. - 09.08.1999 ausliegenden Antragsunterlagen nimmt die Gemeinde Salzbergen wie folgt Stellung: Die Genehmigungsbehörde wird aufgefordert, mit dem Vorbescheid keine Rahmengenehmigung zu erteilen, sondern nur über den Standort zu entscheiden, damit eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit an den weiteren Verfahren gewährleistet ist. |
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| 1. |
Die Gemeinde Salzbergen hält die in einem Gutachten nachgewiesene Umweltverträglichkeitsprüfung für nicht ausreichend. Die voraussichtlichen Auswirkungen der Anlage auf die Umwelt sind nach mathematischen Verfahren auf Grundlage von Belastungswerten umliegender Gemeinden und Erfahrungswerten anderer Standorte errechnet worden und beruhen nicht auf dem gemessenen (!) Ist-Zustand im unmittelbaren Wirkungsbereich der Anlage. Die Gemeinde Salzbergen fordert deshalb zur Ermittlung eines sicheren und belastbaren Datenbestandes eine Ist-Aufnahme der tatsächlichen Boden-, Luft-, Wasser- und Pflanzenwerte im Wirkungsbereich der geplanten Anlage. Zudem ist ein umfangreiches Krankenmelderegister mit einer Reihe von möglicherweise auftretenden Krankheiten, wie z.B. Krebs, Allergien, Fehlgeburten, Mißbildungen und sonstigen Krankheiten, unter Berücksichtigung der Art und Häufigkeit, zu erstellen. Sie hält diese Ist-Aufnahme als Grundlage für eine fundierte Abschätzung zusätzlicher Belastungen und deren Wirkungen sowie zur Beweissicherung für zwingend erforderlich, um im Störfall die Interessen der Gemeinde Salzbergen und der Salzbergener Bevölkerung wahren zu können. Es ist ein Kataster nach von Sachverständigen festgelegten Bewertungskriterien zu erstellen und fortzuschreiben. Untersuchungsparameter, Methodik, Meßpunkte und Bewertung sind festzulegen. Die Messungen und Bewertungen sind nach Inbetriebnahme der Anlage sowie in einem nachfolgendem zeitlichen Rhythmus von maximal 5 Jahren vorzunehmen. Nur so kann der besonderen Situation in Salzbergen (bereits mehr als 100 jähriger Betrieb einer Raffnerie, besondere Verkehrsbelastungen durch die ehemalige B65, besondere topographische Situation Salzbergens) Rechnung getragen werden. |
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| 2. |
Die Gemeinde Salzbergen hält die Darlegungen zu der mit dem Betrieb der Anlage
verbundenen verkehrlichen Auswirkungen für nicht ausreichend, da sie auf Annahmen
beruhen, die nach realistischer Einschätzung nicht eintreten werden. So ist nicht zu
erwarten, daß 50% des benötigten Mülls (immerhin 60.000 - 65.000 t) über die Schiene
der Anlage zugeliefert werden können. Weitere 50% sollen nach Annahme der Betreiber
über die Straße angeliefert werden. Da noch keine Klarheit darüber besteht, woher die
benötigten Müllmengen tatsächlich angeliefert werden (entsprechende Verträge sind der
Gemeinde zur Zeit jedenfalls nicht bekannt), sollte eine worst-case-Betrachtung unter
Annahme einer 100%-igen Anlieferung über die Straße als Ausgangssituation
zugrundegelegt werden. Unter Einbeziehung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens
bedingt durch das ARAL-Zentrallager am selben Standort sowie unter Berücksichtigung
des Direktvertriebs der Raffnerie und die Anlieferung von Rohstoffen durch
Schwerlastverkehr sollten auf Grundlage eines neuen Verkehrsgutachtens (das letzte
Verkehrsgutachten wurde 1994 erstellt) erneut entsprechende Prognosen über die
tatsächlichen und zusätzlichen Verkehrsbelastungen ermittelt werden. Berücksichtigung
sollte in dieser Prognose auch finden, daß nicht nur größere Containerfahrzeuge die
Anlage anfahren, sondern auch kleinere Müllsammelfahrzeuge aus der näheren
Umgebung (Radius ca. 50 km) die Anlage direkt beliefern werden. Die Gemeinde
Salzbergen weist bereits jetzt darauf hin, daß sie Anfahrtsrouten durch den Ortskern
(Emsstraße, Bahnhofstraße, Poststraße, Bruchweg aus Richtung Steider Str.) und über
die Nebenrouten (Nordmeyerstraße, Lindenstraße) ablehnt. |
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| 3. |
In den Antragsunterlagen wird ausgeführt, daß für einen 24-stündigen Dauerbetrieb der Anlage (unter Berücksichtigung fehlender Anlieferungsmöglichkeiten an den Wochenenden und Feiertagen) eine Zwischenlagerung von Müll auf dem Gelände der SRS erforderlich ist. Es ist danach vorgesehen, den Müll in den angelieferten Containern auf einem dafür ausgewiesenen Freigelände in einer Maximalmenge von 1000 t zu lagern. Die Gemeinde Salzbergen hält diese Form der Zwischenlagerung unter Sicherheitsaspekten und im Hinblick auf mögliche Emissionen (Geruch, Lärm) für nicht ausreichend. Sie fordert deshalb die Zwischenlagerung in geschlossenen Räumen bei Unterdruck, mit einem Höchstmaß an Sicherheits- und Überwachungstechnik und einer geregelten und kontrollierbaren Entlüfung unter Verwendung entsprechender Filtertechnik. Zudem vermißt die Gemeinde Ausführungen zur Lagerung und Reinigung bereits geleerter Container. Reinigung (soweit vorgesehen) und Lagerung entleerter Container sollten gleichsam in geschlossenen Räumen erfolgen. Über die Verwendung anfallender Reinigungsabwässer sind keine entsprechenden Ausführungen durch die Antragsteller gemacht worden. Diese sind in den Antragsunterlagen zu ergänzen und eingehend durch die Genehmigungsbehörde zu prüfen. Weiterhin bittet die Gemeinde um umfassende und abschließende Ausführungen über die Lagerung der angelieferten Container bei plan- und außerplanmäßigem Stillstand der Anlagen. Die Gemeinde geht davon aus, daß in diesen Fällen die vorgesehenen Lagerflächen nicht ausreichend sind. Den Antragstellern sollte aufgegeben werden, Entsorgungsmöglichkeiten des aufgrund von Lagerkapazitätsproblemen nicht zu lagernden Mülls oder des angelieferten, aber für die Verbrennung nicht geeigneten Mülls vertraglich nachzuweisen. Nicht spezifizierte Anlieferungen sind sofort zurückzuweisen. |
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| 4. |
Die thermische Verwertung des angelieferten Mülls soll nach Angaben der Antragsteller
über lediglich eine Verbrennungsstraße erfolgen. Aufgrund der zu erwartenden
Wartungs- und Reparaturnotwendigkeiten und der damit verbundenen · An- und
Abfeuerung der Anlage hält die Gemeinde eine Prüfung der Verwendung einer zweiten
Verbrennungslinie für erforderlich. Es sollte gutachterlich geklärt werden, ob durch den
Betrieb einer weiteren Verbrennungslinie (unter Beibehaltung des angestrebten
maximalen Mülldurchsatzes) eine ·Reduzierung der Emissionen durch An- und
Abfeuerung erfolgen kann. Sollten erhebliche Verbesserungen dieser Werte durch eine
zusätzliche Verbrennungslinie nachgewiesen werden, sollte diese eingefordert werden.
Ziel der Gemeinde ist es, Emissionen aufgrund von An- und Abfeuerung auf eine
Mindestmaß zu reduzieren. Zur Überbrückung der Stillstandsphasen der Anlage sind
Ersatzmaßnahmen zur Nachbehandlung der belasteten Abgasströme zu treffen.
Ausdrücklich gilt das für Bunkerbrände. |
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| 5. |
Nach Angaben der Antragsteller erfolgt die geplante Rauchgasreinigung mittels des sog.
SNCR-Verfahrens, Sprühabsorption Flugstromadsorber und Gewebefilter. Die so
vorgesehene Technik reicht nach Ansicht der Gemeinde nicht aus, ein Höchstmaß an
Reinigungseffekten zu erzielen. |
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| 6. |
Der dem Antrag zugrundeliegende Katalog der zulässigerweise zu verbrennenden Abfallarten erweckt bei der Gemeinde Besorgnis und entspricht nicht den allgemeinen Vorstellungen von Siedlungsabfall und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall. Die Gemeinde spricht sich zudem entschieden gegen eine Verbrennung von Sonderabfällen aller Art aus. Der zu verbrennende Abfall ist definitiv zu benennen und festzulegen. Das Verbrennen von Sondermüll muß definitiv und langfristig ausgeschlossen werden. Es ist sicherzustellen, daß Reststoffe aus der Raffinerie oder aus anderen Werksteilen nicht zur Verbrennung gelangen, sofern sie dem letztendlich genehmigten Abfallartenkatalog nicht entsprechen. Sollten die Betreiber zudem weitergehende als die bisher für die Rauchgasreinigung vorgesehene Verfahren (s. Punkt 5) ablehnen, besteht die Gemeinde auf eine Prüfung des Abfallartenkataloges mit dem Ziel der Reduzierung der zur Verwertung vorgesehen Abfallarten, verbunden mit der Auftage der ständigen Überprüfung und ggf. Aussortierung der angelieferten und nicht zugelassenen Abfälle mit anschließender geregelter anderweitiger Entsorgung. Die Gemeinde betont, daß sie dem Grundsatz der Müllvermeidung vor der Müllverwertung Vorrang einräumt. |
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| 7. |
Es sollte bereits in diesem Verfahren sichergestellt werden, daß zukünftige Erweiterungs-
oder Änderungsanträge der Betreiber zur geplanten Anlage nur in einem, dem jetzigen
Verfahren vergleichbaren, unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit und nicht in sog. "vereinfachten Verfahren" durchgeführt werden dürfen.
Wie bereits ausgeführt, lehnt die Gemeinde eine Erweiterung der Betriebsgenehmigung
für die Verwertung von Sonderabfällen kategorisch ab. |
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| 8. |
Zur Vermeidung von Bunker- und Filterbränden besteht die Gemeinde auf ein Höchstmaß an Sicherheitsvorkehrungen. Dies gilt gleichsam für die Erkennung, Meldung (Alarmplan) und anschließende Bekämpfung dieser Störfälle und ihrer Folgen. Sie verweist ergänzend auf die neuesten Regelwerke der Sachversicherer. Die im Störfall ungefilterte Ableitung von entstehenden (Rauch-)gasen aus dem Bunker (vorgesehen ist eine einfache Dachentlüftung), aus den Filter-, Kraftwerks- oder anderen Anlagenbereichen in die Atmosphäre wird von der Gemeinde abgelehnt. Sie besteht auf den Einsatz von (Rauchgas-)Reinigungseinrichtungen und auf eine Nachbehandlung vor Ableitung ins Freie auch in den Fällen der Störung des ordnungsgemäßen Betriebes aller oder einzelner Anlagenteile. |
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| 9. |
Die Gemeinde hält die vorgenommenen Störfallprognosen zudem für nicht ausreichend.
Eine Risikoabschätzung ist bislang vordringlich für die neu zu errichtende Anlage
vorgenommen worden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum ARAL-Zentrallager, der
vorhandenen Raffinerie und einer in unmittelbarer Nähe gelegenen Tankstelle sollten
diese Gegebenheiten in die Risikoprognose mit einbezogen werden. So sind nicht nur die
Risiken durch die Anlage selbst, sondern ggf. auch von außen zu berücksichtigen.
Gleiches gilt für die Berücksichtigung der in unmittelbarer Nähe der Anlage gelegenen
sozialen Einrichtungen der Gemeinde (Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe,
Kindergarten, Hallenbad sowie Spiel- und Sporteinrichtungen) und ggf. problematischer
Gewerbeeinrichtungen (Kunststoffverwertung). |
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| 10. |
Da der Antrag der künftigen Betreiber einer MVA ausdrücklich als Antrag auf die
wesentliche Änderung bestehender Anlagen ausgeführt wird, sollten seitens der
Genehmigungsbehörde an den weiterzubetreibenden Altanlagen (z.B. bestehender
Kraftwerksbereich) künftig andere Anforderungen (z.B. (Rauch-)gasreinigung, Einhaltung
niedrigerer Grenzwerte usw.) gestellt werden als bisher, da der Bestandsschutz aufgrund
der vorgenommenen Änderungen ggf. entfällt. So sollte insbesondere geprüft werden, ob
im Sinne einer einheitlichen Anlage (incl. der beabsichtigten Änderungen an den
bestehenden Anlagen) die gleichen Maßstäbe im Hinblick auf Sicherheitsstandards und
einzuhaltende Emissionsgrenzwerte wie bei der thermischen Verwertung von Abfall
anzulegen sind. |
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| I. |
Beratung und Beschlußfassung über die weitere Verfahrensweise der Gemeinde Salzbergen im o.g. Genehmigungsverfahren |
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| 1. |
Die Gemeinde Salzbergen stellt klar, daß sie ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz vor den Auswirkungen der thermischen Restmüllverwertung erwartet. Aufgrund der durch die Geschäftsleitung der SRS eingeforderten Solidarität der Salzbergener Bürger mit der Raffinerie erwartet sie gleichsam auch eine entsprechende Solidarität der Raffnerie- und MVA-Betreiber mit der Gemeinde Salzbergen. Diese beinhaltet nicht nur die Forderung, den Raffnerie-Standort Salzbergen und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten, sondern auch den Bedenken und Anregungen der Gemeinde über die Ausgestaltung einer thermischen Müllverwertungsanlage Rechnung zu tragen. In diesem Sinne bittet sie um eine entsprechende Berücksichtigung der obigen Hinweise und Anregungen. |
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| 2. |
Der Rat der Gemeinde Salzbergen fordert die Beteiligung von Gemeinderatsvertretern an dem Erörterungstermin. Die Bezirksregierung sollte den Mitgliedern des Gemeinderates Salzbergen zumindest ein Informationsrecht und damit ein Recht auf Anwesenheit bei dem Erörterungstermin einräumen. Der Vortrag und die Erläuterung von Einwänden, die aktive Teilnahme an den sich anschließenden Diskussionen usw. kann dabei dem Gemeindedirektor überlassen bleiben. |
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| 3. |
Um ein Höchstmaß der Einflußnahme des Rates auf das weitere Verfahren zu garantieren, behält sich der Rat der Gemeinde Salzbergen ausdrücklich alle weiteren Schritte im Rahmen dieser Angelegenheit und insbesondere im Rahmen des laufenden und folgender Genehmigungsverfahren der eigenen und ausdrücklichen Beschlußfassung vor. |
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